AGB    AGB    AGB    AGB    AGB    AGB

1.Ob eine Anmeldung notwendig ist, und wie diese durchgeführt werden soll, entnehmen Sie den entsprechenden Hinweisen. .Die Anmeldungen, einzelner Personen, sollten bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn schriftlich bei uns vorliegen. Vereinbarung kompletter Kurse sollten bis sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgen.

3. Kurse können von uns nur durchgeführt werden, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

4. Die Voraussetzungen zur Teilnahme entnehmen Sie den entsprechenden Hinweisen.

5. Bei vereinbarten Kursen ist die Mindestteilnehmerzahl einzuhalten. Wird diese unterschritten, kann der Kurs nur dann durchgeführt werden, wenn der entsprechende Auftraggeber die Teilnehmerkosten für die fehlenden Personen bezahlt.

6. Wenn angemeldete Teilnehmer nicht zum Lehrgang erscheinen, ohne  mindestens zehn Werktage vorher schriftlich abgemeldet worden zu sein, werden die entsprechenden Teilnehmerkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Reservierungen sind nicht namensgebunden.

7. Jeder Kurs hat eine vorgeschriebene maximale Höchst-Teilnehmerzahl. Der vor Ort zuständige Ausbilder entscheidet, nach seinen Vorgaben, ob diese Obergrenze erreicht ist.

8.Sollte die Berufsgenossenschaft bei durchgeführten Lehrgängen (EH- oder EH-Training für Betriebe) eine Zahlung für einzelne Firmenmitarbeiter ablehnen oder nur anteilige Gebühren übernehmen, müssen die anfallenden (Rest-) Kosten von dem Auftraggeber (Arbeitgeber) getragen werden.

9. Für die Lehrgänge sind entsprechende Kursgebühren zu entrichten. Für die Ausbildung der Betriebshelfer übernimmt diese Kosten in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft. ( Bitte informieren Sie sich über die Vorschriften in der BGV A5 oder GUV 0.3 ).     

10. Mit der schriftlichen Anmeldung werden die genannten  Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber anerkannt.