Katastrophenschutz in Hessen

Was sind Katastrophenschutzeinheiten

In den letzten Jahren seit 1994, wurden aufgrund der veränderten Gefährdungslagen in Europa (Ost-West-Entspannungsprozess, Wiedervereinigung Deutschlands), und den einschneidenden Änderungen der politischen Vorgaben im Zivil- und Katastrophenschutzes, sowohl finanziell als auch strukturell, und die veränderten Hilfeleistungsstrukturen auch im Rettungsdienst haben ein Anpassung des Leistungsangebotes auch des Deutschen Roten Kreuzes erforderlich gemacht.

Da der Katastrophenschutz eine Landesaufgabe ist, wurden in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Strukturen aufgebaut.

Im Land Hessen und einigen wenigen anderen Bundesländern wurde zur Katastrophenabwehr neben den feuerwehrtechnischen Einheiten des Brandschutzes und der Gefahrstoffabwehr auch so genannte Sanitäts- und Betreuungszüge aufgebaut.

So wurden in Hessen in der Regel:
64 Sanitätszüge mit einer Personalstärke von je 25 Helfer (SB) = 1600 Helfern (SB) und

64 Betreuungszügen mit einer Personalstärke von je 29 Helfer (SB) = 1856 Helfern (SB)

aufgestellt.

Ausnahmen sind in einigen Landkreisen (z.B. MTK, Wiesbaden) möglich.

 

Hierzu wurde auf die bereits seit 1960 durch den damaligen hessischen Innenminister aufgestellten landeseigenen Schnelleinsatzzügen (SEZ) sowie die Einheiten des „erweiterten Katastrophenschutz“ in diese neuen Einheiten überführt.

Für die erweiterte Katastrophenschutzvorsorge des Bundes werden den Ländern Teile der Ausstattung der Einheiten übergeben, so dass es zu einer gemischten Land/Bund Finanzierung der Einheiten kommt. Dies sind bei den Sanitäts- / Betreuungszügen folgende Ausstattung:

Sanitätszug:              1 ArzttuppKW / GW San, 2 KTW-4

Betreuungszug:         1 BetreuungsLKW, 1,5 Betreuungskombis, 1 Feldkochherd

 

Im Rheingau-Taunus-Kreis wurden die Einheiten wie folgt verteilt:

 

Betreuungszüge:     

 

1. Betreuungszug RTK        an den ASB Untertaunus (Taunusstein / Niedernhausen)

2. Betreuungszug RTK        an das Deutsche Rote Kreuz Rheingau (Rüdesheim)

 Sanitätszüge:

1. Sanitätszug RTK              an das Deutsche Rote Kreuz Untertaunus
                                               (Taunusstein / Idstein)

2. Sanitätszug RTK              an den MHD Rheingau (Oestrich-Winkel)

 

Aus allen Einheiten werden je eine Gruppe als so genannte SEG Sanität / Betreuung gebildet, die den ersten Einsatz übernehmen bzw. bei den SanSEGen auch zusätzliche Rettungsmittel Nachbesetzen.

 

Was bringen Sanitäts- und Betreuungszüge?

Die direkte Anbindung der Sanitätsgruppe der Sanitätszüge an den Rettungsdienst sowie die zeitnahe Einbindung der Betreuungsgruppe der Betreuungszüge in die Hilfeleistung schließt die bisher vorhandene Versorgungslücke zwischen dem Rettungsdienst und dem Katastrophenschutz.

Durch die Struktur der Einheiten mit ihrer Ausstattung und der Ausbildung des Personals ist das DRK und die anderen HiOrgs jederzeit in der Lage, den Rettungsdienst bei der Versorgung von Verletzten und Kranken wirkungsvoll zu unterstützen, zu ergänzen und ggf. abzulösen. Die von einem Schadensereignis betroffenen, aber unverletzten Menschen werden betreut und versorgt. Je nach Schadenlage unterstützen sich die Sanitäts- und Betreuungsgruppe gegenseitig bei der Aufgabenerfüllung.

Technisch ausgebildetes Fachpersonal mit entsprechender Ausbildung ergänzt und unterstützt die Sanitäts- und Betreuungsgruppe in ihren Aufgaben.

Die Einheiten können sowohl als komplette Einheit, als auch in Fachgruppen eingesetzt werden.

Personalstärke und Ausstattung

Die Personalstärke des Sanitätszuges beträgt 25 Einsatzkräfte. Zu jedem Sanitätszug gehört ein Arzt. Der Arzt muss die Qualifikation zum Notarzt ("Fachkundenachweis Rettungsdienst") besitzen.
Die Personalstärke des Betreuungszuges beträgt 29 Einsatzkräfte. 

Eine personelle Zweitbesetzung der Züge ist mindestens zu gewährleisten.

Untersuchungen von Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschutzschwelle in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass es in kürzester Zeit zu einer großen Zahl hilfebedürftiger -verletzter und unverletzter- Personen kommt. Der Rettungsdienst konzentriert sich vorrangig auf die Versorgung von Notfallpatienten und deren Transport in die Kliniken.

Da der Rettungsdienst prinzipiell (entsprechend der DIN) für den individuellen Notfall ausgestattet ist, reicht die Ausstattung eines RTW oder KTW in der Regel nur für die Versorgung eines Notfallpatienten aus. Insbesondere mangelt es bei einem Massenanfall von Verletzten an Material, wie Tragen, Decken, Infusionen, Medikamenten, Ruhigstellungsmaterial und Sauerstoff. Außerdem verfügt der Rettungsdienst über keinerlei Möglichkeiten, bei schlechter Witterung z.B. einen überdachten Verbandplatz (Zelt) oder bei Dunkelheit Beleuchtung zu schaffen. Die Züge schließt diese Versorgungslücke.


Die Komponenten der Züge
Der Führungstrupp
Die Sanitätsgruppe
Die Betreuungsgruppe
Die Gruppe Technik und Sicherheit
Der Verpflegungstrupp

Aufgaben des Betreuungszuges:

 Der BtZ übernimmt die Hilfeleistung für Betroffene durch soziale Betreuung,

Verpflegung, Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie

vorübergehende Unterbringung.

Er wirkt bei Evakuierungen mit.

Aufgaben des Sanitätszuges:

 Der SZ leistet der betroffenen Bevölkerung im Schadengebiet Hilfe und führt ärztliche

Sofortmaßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände durch.

Er transportiert Verletzte und Kranke.

Er wirkt im Bedarfsfall bei der Betreuung und bei Evakuierungen mit.

 

Diagramme stammen aus den Unterlagen des Hess. Innenministeriums unter http://www.hmdi.hessen.de