AGB
AGB AGB AGB
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1.Ob
eine Anmeldung notwendig ist, und wie diese durchgeführt werden soll,
entnehmen Sie den entsprechenden Hinweisen.
2.Die
Anmeldungen, einzelner Personen, sollten bis zwei Wochen vor
Lehrgangsbeginn schriftlich bei uns vorliegen. Vereinbarung kompletter
Kurse sollten bis sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn erfolgen.
3. Kurse können von uns nur durchgeführt werden, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.
4. Die Voraussetzungen zur Teilnahme entnehmen Sie den
entsprechenden Hinweisen.
5. Bei vereinbarten Kursen ist die Mindestteilnehmerzahl einzuhalten. Wird diese unterschritten, kann der Kurs nur
dann durchgeführt werden, wenn der entsprechende Auftraggeber die
Teilnehmerkosten für die fehlenden Personen
bezahlt.
6. Wenn angemeldete Teilnehmer nicht zum Lehrgang erscheinen, ohne
mindestens zehn Werktage vorher schriftlich abgemeldet worden zu
sein, werden die entsprechenden Teilnehmerkosten dem Auftraggeber in
Rechnung gestellt. Reservierungen
sind nicht namensgebunden.
7. Jeder Kurs hat eine vorgeschriebene maximale Höchst-Teilnehmerzahl.
Der vor Ort zuständige Ausbilder entscheidet, nach seinen Vorgaben, ob
diese Obergrenze erreicht ist.
8.Sollte
die Berufsgenossenschaft bei durchgeführten
Lehrgängen (EH- oder EH-Training für Betriebe) eine Zahlung für einzelne Firmenmitarbeiter ablehnen oder nur
anteilige Gebühren übernehmen, müssen die anfallenden (Rest-) Kosten
von dem Auftraggeber (Arbeitgeber) getragen
werden.
9. Für die Lehrgänge sind entsprechende Kursgebühren zu entrichten. Für
die Ausbildung der Betriebshelfer übernimmt diese Kosten in der Regel die
zuständige Berufsgenossenschaft. ( Bitte informieren Sie sich über die
Vorschriften in der BGV A5 oder GUV 0.3 ).
10.
Mit der schriftlichen Anmeldung werden die genannten Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber
anerkannt.
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